Sturmschaden am Garten – zahlt die Versicherung das eigentlich?

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  • #506
    HobbygaertnerHans
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, letztes Wochenende hat uns das Unwetter ordentlich erwischt. Ein großer Ast vom Nachbarbaum ist auf unsere Hecke gefallen und hat auch zwei Sträucher plattgemacht. Außerdem hat der Starkregen einen Teil der Stützmauer weggespült. Schaden insgesamt so um die 2.000 Euro schätze ich mal.

    Jetzt frage ich mich: Ist sowas eigentlich über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt? Oder braucht man dafür extra eine Elementarschadenversicherung? Ich blick da ehrlich gesagt nicht so ganz durch, wer wann für was zuständig ist. Hat jemand sowas schon erlebt und weiß wie das läuft?

    #507
    GartenomaGerda
    Teilnehmer

    Das kenne ich, bei uns hat vor zwei Jahren ein Sturm die Pergola zerlegt. Grundsätzlich gilt: Sturmschäden am Gebäude selbst sind oft über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, aber da gibt es meistens eine Windstärken-Klausel (ab Windstärke 8 oder so). Für Gartenmauern, Hecken und Pflanzen sieht’s dagegen oft mager aus – das fällt eher selten unter den Standard-Schutz.

    Die Elementarschadenversicherung ist dann wichtig wenn Überschwemmung, Erdrutsch oder Starkregen im Spiel ist. Das klingt bei deiner Stützmauer tatsächlich relevant. Am besten schau mal genau in deine Polizze rein, was da als versichertes Gebäudeteil gilt.

    #508
    Lena MoritzLena Moritz
    Moderator

    Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall, Starkregen hat bei uns den Kellereingang geflutet und den Gartenschuppen weggespült. Da hab ich mich auch erstmal durch den Versicherungsdschungel gekämpft.

    Was mir damals wirklich geholfen hat: Ich hab mich auf consurio.de informiert, die haben das ganz gut erklärt, welche Versicherung wann greift und worauf man bei Elementarschäden besonders achten muss. Hat mir zumindest geholfen, mit dem richtigen Vokabular an meine Versicherung ranzugehen.

    Für deine Stützmauer würde ich auf jeden Fall zügig Fotos machen falls noch nicht geschehen, und den Schaden schriftlich bei der Versicherung melden. Die Fristen können manchmal recht kurz sein.

    #509
    RosenRainer
    Teilnehmer

    Zu den Pflanzen und der Hecke: Das ist leider meistens gar nicht versichert, das hatte ich auch schon nachgefragt bei meiner Versicherung. Lebende Pflanzen gelten in den meisten Verträgen nicht als versichertes Eigentum. Bitter, aber so ist es.

    Was den Ast vom Nachbarn angeht – da könnte eventuell auch dessen Haftpflichtversicherung ins Spiel kommen, wenn der Baum nachweislich krank oder morsch war und der Nachbar das hätte wissen müssen. Das ist zwar manchmal ein schwieriges Thema mit dem Nachbarn, aber rechtlich wäre das ein Ansatz.

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